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Die nächste Betriebsführung findet am 14.September 2010 von 08.00 bis 11.00 Uhr an der Alpenstrasse 58 in 3052 Zollikofen statt.

 

Anmeldung Betriebsführung

   

     

 

  

 

  

      

   

 
 

Unsere beruflichen Integrationsprogramme

 

Unsere beruflichen Integrationsprogramme

Damit Ihnen der Einstieg in die Arbeitswelt gelingt, bieten wir Ihnen folgende Programme an:

  • Abklärungen: In der Zusammenarbeit mit der Invalidenversicherung klären wir in einer oder mehreren Abteilungen unserer Firma Ihre Grundarbeitsfähigkeit, Ihre Leistungsfähigkeit und Ihre Einsetzbarkeit ab
  • Arbeitstrainings: Gemeinsam schaffen wir die Voraussetzung für Ihre erfolgreiche berufliche Integration
  • Ausbildungen: Unterschiedlichste Erstausbildungen und Umschulungen können bei uns im Auftrag der Invalidenversicherung absolviert werden
  • Geschützte Arbeitsplätze: Sie arbeiten engagiert mit, werden gefördert und gefordert und entwickeln sich dabei persönlich und beruflich weiter. Sie beziehen bereits eine IV-Rente

 

Für einen Eintritt setzen wir voraus:

  • positiver Verlauf des Vorstellungsgesprächs
  • schriftliche und gegenseitig unterzeichnete Zielvereinbarung bei Beruflichen Massnahmen (entsprechend dem Auftrag der IV)
  • schriftliche Bewerbung (im Bereich Büroservice und Logistik)
  • schriftliche Verfügung der IV (falls diese erst beantragt ist, muss wenigstens die mündliche Zusage des/der Berufsberaters/in oder des/der Sachbearbeiters/in vorliegen)
  • abgeschlossener Lehrvertrag bei Ausbildungen
  • Bereitschaft zur Zusammenarbeit

 

Sie dürfen von uns erwarten:

  • fachliche und soziale Kompetenz Ihres Vorgesetzten, bzw. Ihrer Begleitperson
  • angepasste Arbeitsbedingungen
  • gutes Betriebsklima
  • Ehrlichkeit, Offenheit, Wertschätzung und Transparenz
  • Feedbacks, Anregungen, regelmässige Standortgespräche
  • Vermittlung von emotionaler und zwischenmenschlicher Sicherheit
  • Ausrichtung eines Ausbildungslohnes für Lernende unter 18 Jahren (anstelle des IV-Taggeldes)
  • einen Arbeitsvertrag, wenn Sie an einem geschützten Arbeitsplatz arbeiten
  • Ausrichtung eines individuell festgelegten Leistungslohnes als Zugeld zur IV-Rente, wenn Sie an einem geschützten Arbeitsplatz arbeiten (unter Berücksichtigung der Richtlinien des BSV)
  • Offenheit, auf Ihre Verbesserungsvorschläge einzugehen
  • Unterstützung bei der Suche einer Anschlusslösung
  • auf Wunsch Nachbegleitung im Anschluss an den Austritt

 

 

© GEWA Stiftung für berufliche Integration - Letzte Änderung: 03.09.2010

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