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Berufliche Massnahmen

Das Ziel von beruflichen Massnahmen ist die möglichst rentenfreie Eingliederung in den ersten Arbeitsmarkt. Sie klären die Ausgangslage und schaffen die Voraussetzungen, um dieses Ziel zu erreichen. Die EFP entscheidet über die Durchführung von beruflichen Massnahmen.


Berufliche Abklärung

max. 12 Wochen

Pensum wird mit der EFP vereinbart und gilt als Zumutbarkeitsprofil, mindestens 4 Stunden täglich

Mit einer differenzierten Standortbestimmung wird gemeinsam eine berufliche Zukunftsperspektive erarbeitet. Voraussetzung ist die Bereitschaft zur Kooperation, Neuorientierung und zum Umgang mit der Fremdeinschätzung.

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Arbeitsmarktlich-Medizinische Abklärung (AMA)

4 Wochen

8 Stunden täglich

Wer aufgrund eines lang andauernden, gesundheitlichen Problems in der bisherigen Arbeit eingeschränkt ist, findet heraus, wo und wie er unter Berücksichtigung der Beschwerden weiter gearbeitet werden kann. Die Abklärung wird von ärztlicher Seite und einer Eingliederungsfachperson der IV-Stelle eng begleitet.

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Arbeitstrainings

In der Regel 12 - 24 Wochen

Pensum wird mit der EFP vereinbart, mindestens 50%

Training der Fach-, Methoden-, Selbst- und Sozialkompetenz im entsprechenden Berufsfeld. Dies verbessert die Leistungsfähigkeit, die Belastbarkeit und die Chancen auf eine berufliche Integration. Je nach Situation gehört auch die Unterstützung im Bewerbungsprozess oder die Vorbereitung auf Praktika im ersten Arbeitsmarkt oder die Arbeitsvermittlung dazu.

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Begleitete Praktika

3 - 6 Monate

Pensum wird mit Arbeitgeber und EFP vereinbart, mindestens 50%

In einem Unternehmen im ersten Arbeitsmarkt wird die Arbeitsfähigkeit unter realen Bedingungen erprobt. Die Erfahrungen zeigen auf, ob eine Eingliederung in die freie Wirtschaft bereits erfolgversprechend ist. Eine gezielte Begleitung hilft dabei, auftauchende Probleme konstruktiv zu bewältigen.

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Begleitete Anstellung

6 - 24 Monate

Pensum wird mit Arbeitgeber und EFP vereinbart, mindestens 50%

In einem Unternehmen im ersten Arbeitsmarkt kommt eine Anstellung zustande. Eine gezielte Begleitung hilft dabei, allfällige Krisen aufzufangen und auftauchende Probleme frühzeitig zu lösen, damit eine nachhaltig erfolgreiche Eingliederung gelingt.

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Vorlehre

In der Regel 1 Jahr

Pensum zu Beginn mind. 50%, rasche Steigerung auf 100%

Der direkte Einstieg in eine Lehre ist noch zu früh, weil aufgrund von persönlichen und schulischen Voraussetzungen mehr Zeit benötigt wird. Mit einer Vorlehre wird eine tragfähige Basis für eine erfolgreiche Ausbildung geschaffen.

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Ausbildung

detaillierte Angaben finden Sie hier

Pensum in der Regel 100%

Eine Ausbildung im ersten Arbeitsmarkt ist zurzeit nicht möglich, weil viel persönliche oder schulische Unterstützung benötigt wird. Durch gezielte Förderung und Qualifizierung wird eine Integration in den ersten Arbeitsmarkt angestrebt. Es besteht die Möglichkeit, dass ein Teil oder gar die ganze Ausbildung im ersten Arbeitsmarkt statt findet und von einer Fachperson der GEWA begleitet wird (Supported Education / Coaching).

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