
Mit Stift und Papier gegen Überforderung
Fiona arbeitet in der GEWA Multimedia in der Aufbereitung gebrauchter IT Geräte. In den Pausen verschwindet sie mit Stift und Papier in ihre Traumwelt.
mehr dazuWas erwartet Sie in einer beruflichen Abklärung?
Nach Ihrer Anmeldung durch die Eingliederungsfachperson der Invalidenversicherung (IV) vereinbaren wir ein Vorstellungsgespräch mit Ihnen. Die Beteiligten besprechen die Ausgangslage, den Rahmen der Abklärung, die Zielsetzungen sowie mögliche Einsatzbereiche. Sie können eine Abklärung auch in mehreren Arbeitsbereichen durchführen. Ihre gesundheitlichen Möglichkeiten stehen dabei an oberster Stelle. Dank der Vielfalt an professionellen Einsatzgebieten können Sie herausfinden, wo Sie das grösste Potenzial für eine Eingliederung in den Arbeitsmarkt haben.
Dies könnten Bestandteile einer Grundabklärung sein:
Einsatz bei Kundenaufträgen, Unbekanntes ausprobieren (und Ressourcen entdecken), Module und Leistungsmessungen durchführen, Verantwortung übernehmen (andere Personen anleiten, Qualitätskontrollen, Termine einhalten). Gegen Ende der Abklärung besprechen alle Beteiligten in einem Auswertungsgespräch die Ziele und das weitere Vorgehen.
Arbeitsmarktlich-Medizinische Abklärung
In einer Arbeitsmarktlich-Medizinischen Abklärung (AMA) werden Leistungsfähigkeit, Motivation und Eingliederungspotenzial abgeklärt. Dabei wird ein medizinisch fundiertes Zumutbarkeitsprofil für Ihre berufliche Zukunft erstellt. Die Abklärung wird medizinisch begleitet. Die AMA schafft eine Basis für Grundsatzentscheide im Hinblick auf:
Berufliche Abklärung für Jugendliche und Erwachsene3 Monate |
Pensum wird aufgrund des Zumutbarkeitsprofils mit der Eingliederungsfachperson vereinbart, mindestens 4 Stunden täglich | Mit einer differenzierten Standortbestimmung wird gemeinsam eine berufliche Zukunftsperspektive erarbeitet. Voraussetzung ist die Bereitschaft zur Kooperation, Neuorientierung und zum Umgang mit der Fremdeinschätzung. | |
Arbeitsmarktlich-medizinische Abklärung (AMA)4 Wochen |
8 Stunden täglich | Wer aufgrund eines lang andauernden, gesundheitlichen Problems in der bisherigen Arbeit eingeschränkt ist, findet heraus, wo und wie unter Berücksichtigung der Beschwerden weiter gearbeitet werden kann. Die Abklärung wird von ärztlicher Seite und einer Eingliederungsfachperson eng begleitet. | |
Ausbildung / Umschulung im ersten Arbeitsmarkt (Supported Education)Dauer wird individuell vereinbart. |
Das Pensum wird mit der Eingliederungsfachperson der IV-Stelle individuell vereinbart | Die gesamte Ausbildung oder Umschulung im ersten Arbeitsmarkt ist möglich. Eine gezielte Begleitung aller Beteiligten durch eine:n Integrationsberater:in hilft dabei, allfällige Krisen aufzufangen und auftauchende Herausforderungen frühzeitig zu erkennen und zu lösen. Damit soll ein erfolgreicher Ausbildungsabschluss gewährleistet werden. | |
Externer Arbeitseinsatz / Arbeitsversuch (Coaching)3 bis 6 Monate |
Pensum wird mit Arbeitgeber und Eingliederungsfachperson vereinbart, mindestens 4 Stunden täglich | In einem Unternehmen im ersten Arbeitsmarkt kommt eine Anstellung zustande. Eine gezielte Begleitung aller Beteiligter hilft dabei, allfällige Krisen aufzufangen und auftauchende Probleme frühzeitig zu lösen, damit eine nachhaltig erfolgreiche Eingliederung gelingt. | |
VorlehreIn der Regel 1 Jahr |
Pensum zu Beginn mindestens 4 Stunden, rasche Steigerung auf 8 bzw. 8,4 Stunden täglich | Der direkte Einstieg in eine Lehre ist noch zu früh, weil aufgrund von persönlichen und schulischen Voraussetzungen mehr Zeit benötigt wird. Mit einer Vorlehre wird eine tragfähige Basis für eine erfolgreiche Ausbildung geschaffen. | |
Vorbereitungszeit6 bis 12 Monate |
Pensum wird mit der Eingliederungsfachperson der IV-Stelle individuell vereinbart, in der Regel 8 bzw. 8.4 Stunden täglich. | Training der Fach-,Methoden-,Selbst- und Sozialkompetenz in einem Berufsfeld. Dies verbessert die Leistungsfähigkeit, die Belastbarkeit und die Chancen auf eine berufliche Integration. Unterstützung beim Treffen der Berufswahl sowie der Wahl des Ausbildungsniveaus. Gezielte Vorbereitung auf einen Ausbildungseinstieg. Unterstützung im Bewerbungsprozess. | |
Ausbildung betriebsintern oder im 1. ArbeitsmarktDie Ausbildungen erfolgen gemäss der Bildungsverordnung und Bildungsplan pro Beruf. |
Pensum in der Regel 8 bzw. 8,4 Stunden täglich (je nach Arbeitsbereich) | Eine Ausbildung im ersten Arbeitsmarkt ist zurzeit nicht möglich, weil viel persönliche oder schulische Unterstützung benötigt wird. Durch gezielte Förderung und Qualifizierung wird eine Integration in den ersten Arbeitsmarkt angestrebt. Es besteht die Möglichkeit, dass ein Teil oder gar die ganze Ausbildung im ersten Arbeitsmarkt statt findet und von einer Fachperson der GEWA begleitet wird (Supported Education / Coaching). | |
Einarbeitung am Arbeitsplatz (Coaching)3 bis 6 Monate |
Pensum wird mit Arbeitgeber und Eingliederungsfachperson der IV-Stelle vereinbart, mindestens 4 Stunden täglich | In einem Unternehmen im ersten Arbeitsmarkt kommt eine Anstellung zustande. Eine gezielte Begleitung aller Beteiligter hilft dabei, allfällige Krisen aufzufangen und auftauchende Probleme frühzeitig zu lösen, damit eine nachhaltig erfolgreiche Eingliederung gelingt. |