Berufliche Abklärung
Berufliche Abklärung für den Wiedereinstieg
Was erwartet mich in einer beruflichen Abklärung
Nach Ihrer Anmeldung durch die IV wird ein Vorstellungsgespräch vereinbart. Mit allen Beteiligten werden die Ausgangslage, der Rahmen der Abklärung, die Zielsetzungen sowie die möglichen Einsatzbereiche besprochen. Wenn sinnvoll, kann eine Abklärung auch in mehreren Arbeitsbereichen durchgeführt werden.
Bei der Planung wird auf Ihre gesundheitlichen Möglichkeiten geachtet. Dank der Vielfalt an professionellen Arbeitszweigen können Sie herausfinden, wo Sie das grösste Potenzial für eine Eingliederung im Arbeitsmarkt haben.
Dies könnten Themen einer Grundabklärung sein:
Einsatz bei Kundenaufträgen, das Ausprobieren von Unbekanntem (entdecken von Ressourcen), die Durchführung von Modulen und Leistungsmessungen, das Übernehmen von Verantwortung (Anleiten anderer Personen, Qualitätskontrollen, Termineinhaltung).
Gegen Ende der Abklärung werden in einem Auswertungsgespräch mit allen Beteiligten die Ziele überprüft, ausgewertet und Schlüsse für Ihre weitere berufliche Zukunft gezogen.
Arbeitsmarktlich-Medizinische Abklärung
In einer Arbeitsmarktlich-Medizinischen Abklärung, kurz AMA genannt, werden die Leistungsfähigkeit, die Motivation und das Eingliederungspotenzial abgeklärt. In der Abklärung wird ein medizinisch fundiertes Zumutbarkeitsprofil für Ihre berufliche Zukunft erstellt. Die Abklärung wird medizinisch begleitet.
Die AMA schafft eine Basis und gibt Empfehlungen für Grundsatzentscheide im Hinblick auf:
- mögliche zumutbare Tätigkeiten und Aufgaben
- die Eingliederung in den ersten Arbeitsmarkt
- weiterführende Massnahmen zur beruflichen Wiedereingliederung
- die Rentenprüfung

