loading

Häufige Fragen

Allgemeines

Die Abkürzung GEWA steht für «GEmeinsam WAgen».

Die GEWA ist ein sozialwirtschaftliches Unternehmen. Unser Kernanliegen ist es, Menschen mit psychischen Herausforderungen zu befähigen, ihren Platz in der Arbeitswelt (wieder) zu finden.

Als Spezialistin in diesem Bereich haben wir Angebote zur beruflichen Integration entwickelt. Diese Angebote sind als reale wirtschaftliche Dienstleistungen mit eigenen Betrieben in verschiedenen Branchen eingebettet.

Beruflich integriert ist, wer sein Potenzial bei der Arbeit bestmöglich einsetzt, damit eine für ihn angemessene Leistung erzielt, und sein Einkommen oder einen Teil davon selbst erarbeitet.

Jede Person mit einer IV-Rente (Teil- oder Vollrente) kann sich für einen angepassten Arbeitsplatz in der GEWA bewerben. Die offenen Stellen sind auf unserer Webseite ausgeschrieben unter: Freie Stellen. Gerne dürfen sich auch Bezugspersonen bei uns melden (Ärzt:innen, Therapeut:innen, Verwandte, Sozialarbeiter:innen usw.). Nach einem Vorstellungsgespräch kann die betreffende Person bei einem Schnuppereinsatz ausprobieren, ob die Arbeitsstelle zu ihr passt.

Über die Teilnahme an unseren Eingliederungsprogrammen entscheidet immer die zuständige Eingliederungsfachperson der IV-Stelle.

Erfahren Sie alles über die Geschichte der GEWA.

Sehen Sie hier, wie die GEWA organisiert ist.

Dank kontinuierlichem Wachstum zählt die Belegschaft der GEWA heute um die 990 Personen:

460 an angepassten Arbeitsplätzen, 250 in Eingliederungsprogrammen (einschliesslich Lernenden) und 280 im Führungsteam.

Zu 1/6 im Rahmen eines Leistungsvertrages mit dem Kanton, zu 1/2 durch erbrachte wirtschaftliche Dienstleistungen in den Geschäftsfeldern, zu 1/4 durch Dienstleistungen für die IV-Stellen und zu 1/10 über andere Kostenträger.

Das Leitbild und die gelebte Kultur der GEWA basieren auf christlichen Werten. Jeder Mensch ist gleichwertig und unabhängig von seiner Leistung wertvoll. Wir gehen mit unseren Mitmenschen so um, wie wir möchten, dass sie mit uns umgehen. Wir leben Wertschätzung und haben eine zutrauende Haltung. Damit schaffen wir die Voraussetzung, um Selbstwirksamkeit aufzubauen, Talente zu entdecken, gezielt zu fördern und zur Entfaltung zu bringen. Vom Personal der GEWA erwarten wir ein verbindliches Engagement zu unserer Wertebasis, jedoch kein christliches Glaubensbekenntnis.

Angepasste Arbeitsplätze

Hast du eine IV-Rente oder eine Teilrente? Dann erfüllst du die administrativen Bedingungen. Weiter

  • musst du in der Lage sein, regelmässig zu arbeiten und das vereinbarte Pensum einzuhalten
  • musst du bereit sein, dich an die Vorgaben und Regeln in der GEWA zu halten
  • musst du dich in einem grossen Betrieb mit vielen Leuten wohl fühlen können

Auch wenn dein Dossier erst in der Rentenprüfung ist, kannst du in der GEWA starten. Sollte der Rentenentscheid der IV jedoch negativ ausfallen, musst du eine Lösung ausserhalb der GEWA finden. Auf deinen Wunsch unterstützen wir dich gerne dabei.

Ja, du musst eine IV-Rente (Teil- oder Vollrente) mindestens beantragt haben.

Nein, du kannst dich auch aus anderen Kantonen bewerben. Wir erledigen den dafür notwendigen administrativen Kram.

Grundsätzlich ja. Der Gesetzgeber spricht immer noch von einer «geschützten Werkstatt». Wir sind ein vielfältiges Dienstleistungsunternehmen. Unser Ziel ist es, Menschen mit einer IV-Rente die Möglichkeit zu bieten, ihre Fähigkeiten und Talente bei einer produktiven Arbeit einzusetzen und zu entwickeln.

Deshalb haben wir das Wort «geschützt» aus unserem Wortschatz gestrichen und sprechen von angepassten Arbeitsplätzen. Darunter verstehen wir, dass unsere Arbeitsplätze an die Möglichkeiten und Grenzen unserer Mitarbeitenden angepasst werden können.

Wir haben Betriebe in Zollikofen, Schönbühl, Bolligen, Thun und in der Stadt Bern. Alle sind mit dem öV gut erreichbar. Es gibt auch (gebührenpflichtige) Parkplätze.

Bei einem 100 %-Pensum liegt der monatliche Verdienst zwischen CHF 400 und 2'000. Im Durchschnitt liegt er bei ca. CHF 1'000.

Wir bieten Arbeiten in verschiedensten Bereichen an. Was am besten zu dir passt, finden wir gemeinsam mit dir heraus. Du kannst im Restaurant, in verschiedenen handwerklichen Betrieben, im Verkauf, im Büro oder in der IT arbeiten.

Die Arbeitszeiten richten sich nach deinen Möglichkeiten. Du kannst bei uns Teilzeit oder eine volle 40-Stunden-Woche arbeiten. Die Arbeitszeiten werden von jedem Betrieb eigenständig so festgelegt, dass die betrieblichen Anforderungen erfüllt werden können.

Dein Pensum sollte so festgelegt sein, dass du es gut bewältigen kannst. Aus organisatorischen Gründen sind kleine Pensen von weniger als 40% jedoch nicht in allen Betrieben möglich.

Ein:e Teamleiter:in ist deine Ansprechperson und für deine Anliegen zuständig.

Eine sinnvolle Arbeit, aufgeschlossene Kolleg:innen und Teams, welche dir viel Verständnis entgegenbringen. Die GEWA und ihre Mitarbeitenden sind vertraut mit ähnlichen Situationen, wie du sie vielleicht gerade durchmachst. Wenn du willst, kannst du offen davon erzählen – du musst aber nicht.

Besuche unsere Webseite und schau dir die Stellen für angepasste Arbeitsplätze an. Wenn dir eine entspricht, kannst du dich darauf bewerben. Alternativ kannst du dich direkt an Samuel Schmid von der Fachstelle Angepasste Arbeitsplätze wenden.

Telefon, Messenger 079 520 07 59 (SMS, WhatsApp, Threema, Signal)

E-Mail samuel.schmid@gewa.ch

Er hilft dir gerne herauszufinden, welche Aufgabe am besten zu dir passen könnte. Nach einem Vorstellungsgespräch kannst du bei einem Schnuppereinsatz ausprobieren, ob die Arbeitsstelle zu dir passt.

Solltest du eine akute Suchtproblematik haben, ist die GEWA nicht der richtige Ort für dich.

Solange du von der IV eine Rente beziehst, du dein reguläres AHV-Alter noch nicht erreicht hast und solange es dir bei uns gefällt, kannst du bei der GEWA arbeiten. Du erhältst von uns einen unbefristeten Arbeitsvertrag. Die Kündigungsfristen entsprechen den gesetzlichen Vorgaben im Obligationenrecht.

An unseren Hauptstandorten Zollikofen und Schönbühl führen wir je ein Personalrestaurant. Hier kannst du in den Pausen und am Mittag günstig essen. Es gibt auch Pausenräume mit der Möglichkeit, mitgebrachte Speisen aufzuwärmen.

Schau dir die anderen Möglichkeiten an und überlege dir, ob das auch eine Option sein könnte. Wir empfehlen dir, möglichst bald wieder in die Arbeitswelt einzusteigen. Erfahrungsgemäss ist es so: je länger du wartest, umso schwieriger wird der Wiedereinstieg. Sobald eine Stelle in deinem Wunschbereich frei wird, hast du die Möglichkeit zu wechseln. Wir unterstützen dich gerne dabei.

Ja. Gemeinsam mit der IV-Stelle Bern unterstützen wir dich bei diesem Schritt.

Berufliche Eingliederung

Grundsätzlich zunächst 3 Monate. Sofern notwendig, kann das Programm jedoch um weitere 3 Monate verlängert werden. Dies wird in der ersten Phase gemeinsam mit der Fachperson der Invalidenversicherung beurteilt.

Zunächst gibt es ein Vorgespräch mit der Fachperson der IV-Stelle sowie mit der zuständigen Fachperson der GEWA.

Du kannst den Weg zurück in den Alltag in einem der vielen Bereiche der GEWA angehen. Wann immer möglich, berücksichtigen wir beim Einsatzort deinen Hintergrund und deine Vorlieben. Du wirst begleitet und stehst in regelmässigem Austausch mit deinen zuständigen Fachpersonen. Neue Schritte und Anpassungen deines Pensums definieren wir laufend gemeinsam und in deinem Tempo. Die im Erstgespräch gemeinsam erarbeiteten Ziele dienen uns dabei als Orientierung.

Du hast bei der GEWA eine:n Coach:in, die:der für dich zuständig ist und dir bei Fragen und in allen Belangen zur Verfügung steht. Ihr trefft euch wöchentlich, um zu besprechen, wie es bei dir läuft ,und wann und wie du dein Pensum steigern kannst.

Auf Wunsch kann auch dein:e Therapeut:in hinzugezogen werden, um gemeinsam zu überlegen, wo du mehr Unterstützung benötigst. Du entscheidest, ob du das möchtest oder nicht.

Das Tempo bestimmst du. Beim Vorstellungsgespräch vereinbaren wir gemeinsam deine Ziele. Während der ersten 3 Monate ist eine Präsenz von mindestens 2 Stunden täglich vorausgesetzt, welche anschliessend auf 4 Stunden erhöht wird. Darüber hinaus definieren wir individuelle und persönliche Ziele, die dich unterstützen, den Weg zurück zu finden. Ein Ziel könnte beispielsweise «Gewöhnung an den Arbeitsalltag» sein.

Die IV-Stelle ist sich darüber bewusst, dass es sehr viel verlangt ist, innerhalb von 3 Monaten von 0 auf 100 % zu steigern. Meist wird daher 50 % angestrebt. Dabei wird zwischen Präsenz und Leistung unterschieden. Das bedeutet, dass du beispielsweise bei einer tatsächlichen Präsenz von 60 % vor Ort nicht zwingend 60 % arbeitest, sondern vielleicht 40 %. Aber das besprechen wir alles mit dir. Du kannst dir sicher sein: Ohne dich wird nichts entschieden.

Es gibt verschiedene Arbeitsmodelle, um mit dem Programm zu beginnen. Die meisten starten mit 2 bis 5 Arbeitstagen à 2 Stunden.

Das gängige Modell sieht vor, zunächst am Morgen mit der Arbeit zu beginnen, um sich wieder an den gängigen Arbeitsrhythmus zu gewöhnen. Es besteht aber auch die Möglichkeit, die Arbeitszeit auf den Nachmittag zu legen, oder abzuwechseln. Meist wird direkt mit der Abteilung geschaut, was sinnvoll ist und wie beide Seiten am meisten profitieren.

Auch kannst du – in Absprache mit deiner zuständigen Eingliederungsperson – entscheiden, an welchen Tagen du arbeitest, an welchen du «frei» nehmen möchtest oder ob du von Montag bis Freitag an allen Tagen kommst.

Wir bieten Jobs in verschiedensten Bereichen. Wir finden gemeinsam mit dir heraus, was am besten zu dir passt. Reizt dich der Kontakt mit Gästen als Servicemitarbeitende:r in einem unserer Restaurants oder als Verkäufer:in mit Kunden, zum Beispiel in der Bärner Brocki? Packst du gerne im Garten mit an oder sitzt du lieber am Computer? Auf der Webseite der GEWA findest du alle Bereiche und Informationen dazu.

Wir haben Betriebe in Zollikofen, Schönbühl, Thun und in der Stadt Bern. Alle sind mit dem öV gut erreichbar. Es stehen auch gebührenpflichtige Parkplätze für unsere Mitarbeitenden zur Verfügung.

Wenn du einmal nicht zur Arbeit erscheinen kannst, kontaktiere bitte umgehend deine:n GEWA Coach:in. Falls keine Meldung erfolgt, wird die Absenz als unentschuldigt gewertet. Ab dem 3. Krankheitstag musst du deiner:deinem Coach:in ein Arztzeugnis vorlegen.

Nach 3 Monaten gibt es ein Auswertungsgespräch mit deiner zuständigen Fachperson der Invalidenversicherung und der GEWA. Im Rahmen dieses Gesprächs wird entschieden, ob dein Einsatz bei der GEWA verlängert wird, ob du ein Job Coaching (siehe unten) in einem anderen Betrieb erhältst oder ob du auf eigene Faust im ersten Arbeitsmarkt Fuss fassen kannst. Die GEWA spricht dabei Empfehlungen aus, während die IV die Entscheidungen trifft.

Ein Job Coaching ist der nächste Schritt der Wiedereingliederung. Bei einem Job Coaching wirst du von der GEWA in den ersten Arbeitsmarkt begleitet. Die GEWA hilft dir, eine passende Stelle zu finden, und wird dich während der ganzen Zeit begleiten und unterstützen. Meist wird mit einem Pensum von 50 % gestartet, um anschliessend langsam auf das Wunsch-Pensum zu steigern. Der Arbeitgeber ist darüber informiert, dass du zuvor an einem Eingliederungsprogramm teilgenommen hast und nun langsam einsteigst. Während der gesamten Zeit wirst du von deiner:deinem Job Coach:in begleitet. Ihr trefft euch etwa einmal pro Woche zum Gespräch.

Es kann sein, dass du während des Programms Taggeld erhältst, oder dass die Krankentaggeldversicherung oder die SUVA dein Taggeld weiterhin ausrichtet. Es kann auch sein, dass du kein Taggeld erhältst. Lernende erhalten einen Lehrlingslohn. Dies hängt ganz von der rechtlichen Situation, dem Programm und dem Alter ab.

Zusätzlich kannst du bei der Invalidenversicherung Fahrspesen sowie Ausgaben für dein Mittagessen (bei einer Arbeitszeit von mind. 5 Stunden) pauschal angeben. Hierfür gibt es ein Formular, das ausgefüllt an die IV retourniert wird (alle 4 bis 8 Wochen).

Der Lohn wird in der Regel zu Beginn des Folgemonats (spätestens zum 10.) ausbezahlt. Wir empfehlen dir, alle Zahlungen bzw. Daueraufträge von deinem Bankkonto entsprechend anzupassen.

Bei Unklarheiten kannst du dich direkt an die zuständige Ausgleichskasse wenden.

Meist erfolgt wegen 3 Monaten keine Abmeldung. Du musst der zuständigen Ansprechperson beim RAV lediglich die Zielvereinbarungen zusenden, damit du während dieser Zeit von der Bewerbungspflicht befreit wirst. Dies solltest du mit deiner:deinem RAV-Coach:in möglichst früh besprechen. Hier ist es wichtig, dass du überprüfst, ob die Tage, die zur Verfügung stehen, weiterhin zählen. Sollte dies der Fall sein, ist eine Abmeldung sinnvoll. Ansonsten hast du weniger Beitragstage.

Auch bei einer Verlängerung des Eingliederungsprogramms ist eine Abmeldung sinnvoll.

Jegliche Pflichtbeiträge werden vom Lohn abgezogen und müssen nicht separat einbezahlt werden. Es werden keine Beiträge an die 2. Säule (Pensionskasse) bezahlt. Wenn du bei einer Pensionskasse gemeldet bist, empfehlen wir dir, deine Beiträge selbst weiterzuzahlen.

An den beiden Standorten Zollikofen und Schönbühl führen wir je ein Personalrestaurant, wo du in den Pausen und am Mittag günstig essen kannst.

Ein aufgeschlossenes Team, das dir sehr viel Verständnis entgegenbringt. Die GEWA und ihre Mitarbeitenden sind vertraut mit schwierigen Situationen, wie du sie vielleicht gerade durchmachst. Wenn du willst, kannst du offen davon erzählen – du musst aber nicht.

Lehrstellen

Nein, du kannst dich auch bewerben, wenn du in einem anderen Kanton lebst.

Wir haben Betriebe in Zollikofen, Schönbühl, Thun und in der Stadt Bern. Alle sind mit dem öV gut erreichbar. Je nach Arbeitsbereich gibt es teilweise auch externe Einsätze ausserhalb der GEWA-Standorte.

Ja. Besprich deine Ausbildungspläne am besten zuerst mit deiner Kontaktperson der IV-Stelle.

Dein Lohn wird dir von der GEWA bezahlt. Die GEWA erhält dafür von der IV-Stelle ein Taggeld.

Du kannst bei uns eine Lehrstelle EFZ, EBA oder PrA absolvieren. Alle Erklärungen dafür findest du hier

Ja, in der GEWA hast du die Möglichkeit eines Schnuppereinsatzes. Dieser soll dir helfen herauszufinden, was dich bei einer allfälligen Lehre in der GEWA erwartet, und ob der gewählte Beruf das Richtige für dich ist. Voraussetzung ist auch hier, dass du bei der IV-Stelle angemeldet bist oder durch einen anderen Kostenträger unterstützt wirst. Gerne vereinbaren wir mit dir einen Schnuppereinsatz nach deiner Wahl: Kontakt.

Im Verlauf deiner Berufslehre bei der GEWA hast du die Möglichkeit, bei einem Arbeitgeber im ersten Arbeitsmarkt erste Erfahrungen zu sammeln – entweder in Form eines Praktikums oder indem du einen Teil deiner Ausbildung im ersten Arbeitsmarkt absolvierst. Wir unterstützen dich beim Erstellen des Bewerbungsdossiers und im Bewerbungsprozess.

  • 5 Wochen Ferien
  • Kommunikation auf Augenhöhe
  • Möglichkeit der Teilnahme an gesamtbetrieblichen Anlässen
  • Chance auf interne Kursangebote
  • Unterstützung durch deine:n Berufsbildner:in sowie deine:n Ausbildungscoach:in
  • Vernetzung mit anderen GEWA-Lernenden
Suche Kontakt Schliessen